Bäche, Flüsse, Seen und das Grundwasser besitzen grundsätzlich die Fähigkeit einer Selbstreinigung. Hierzu tragen unterschiedliche physikalische und biologische Prozesse bei. Beispielsweise können organische Substanzen im Abwasser durch Mikroorganismen abgebaut werden. Die Abwässer aus der Zivilisation stören mit erhöhten Konzentrationen an organischen und anorganischen Substanzen diesen Kreislauf in der Natur. In den Kläranlagen laufen grundsätzlich die gleichen Prozesse wie in der Natur ab, nur sehr viel schneller und gesteuert. Ohne eine kontrollierte Abwasserbehandlung würden sich unsere natürlichen Gewässer in stinkende Kloaken verwandeln und durch die Nahrungsketten die gesamte Flora und Fauna negativ beeinflussen. Demzufolge ist Abwasserreinigung wichtig, um den natürlichen Kreislauf zu erhalten und unsere Existenz zu sichern.
Nach der DIN 4045 entspricht Abwasser folgender Definition:
Durch Gebrauch verändertes abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangende Wasser wird als Abwasser bezeichnet. Hierunter fallen das Schmutzwasser, wie das häusliche Abwasser, Bade-, Spül-, Wasch- und Fäkalabwasser, sowie gewerbliches und industrielles Abwasser. Weiterhin gehören dazu das Niederschlagswasser, also das Regen- und Schmelzwasser. Als Mischwasser bezeichnet man das gemeinsam abgeleitete Schmutz- und Niederschlagswasser.
Die Bedeutung der Abwasserreinigung spiegelt sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen wider, welche derjenige einhalten muss, der ein Gewässer „benutzt“, d.h. der Abwasser einleitet. Da sind zum einen Bundesgesetze, wie das Wasserhaushaltsgesetz oder die Abwasserverordnung, oder auch Landesrechtliche Regelungen, wie das Wassergesetz und die Thüringer Kommunalabwasserverordnung. Ebenso werden in verschiedenen EU-Richtlinien Festlegungen zur Abwasserreinigung formuliert. Aber auch regional werden Vorgaben zur Abwasserbeseitigung in den jeweiligen Entwässerungssatzungen festgelegt. Jeder der ein Gewässer „benutzt“, muss auch dafür bezahlen und zwar die sogenannte „Abwasserabgabe“. Auch hierzu gibt es ein Gesetz, das „Abwasserabgabengesetz“.
Bis Mitte der 1980er Jahre führten die Fließgewässer des Kreises Sonneberg verunreinigtes Abwasser über die ehemalige innerdeutsche Grenze in den Freistaat Bayern ab. Diese Verunreinigungen waren zeitweise so stark, dass sich auf Verlangen des Freistaates Bayern, die Bundesregierung an der Finanzierung der von 1984 – 1987 gebauten Kläranlage in Heubisch beteiligte. Dabei entstand nicht nur eine Kläranlage, sondern darüber hinaus ein komplettes Sammlersystem von der Kläranlage bis nach Sonneberg und durch das komplette Stadtgebiet. Das war damals eine komplexe und bedeutende Bauleistung, wovon auch heute noch das gesamte Abwasserentsorgungssystem profitiert (siehe Broschüre "Geschichte der Abwasserreinigung"). In den Jahren 2002 bis 2006 entstanden die heute betriebenen Kläranlagen. Diese Investitionen garantieren eine zeitgemäße Abwasserreinigung und eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität in der Region.
Auf Grund der aktuellen Kläranlagen, hat sich die Gewässerqualität im Verbandsgebiet der Wasserwerke Sonneberg kontinuierlich verbessert. Das lässt sich an regelmäßigen Abwasseranalysen aber auch an den sogenannten Leitorganismen nachweisen (siehe Broschüre "Abwasserreinigung im Detail").