Arbeiten an elektrischen Anlagen, Gas- und Wasseranlagen dürfen, außer durch den Netzbetreiber nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden, welches in ein Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Soweit ein Installationsunternehmen Arbeiten an Trinkwasserhausinstallationen durchführen möchte, muss es dies beim zuständigen Versorgungsunternehmen beantragen. Dem Antrag beizufügen sind u.a. Qualifikationsnachweise. Nach erfolgreicher Prüfung eines Antrages schließen wir mit dem Installationsunternehmen einen sogenannten Installateurvertrag. Dieser ist zeitlich befristet auf 5 Jahre, danach ist wieder ein Antrag zu stellen und zu prüfen. Nach Abschluss eines Installateurvertages wird das Unternehmen in unser Installateurverzeichnis aufgenommen.
Dieses finden Sie untenstehend. Wir weisen darauf hin, dass wir jedes Unternehmen, gefragt haben, ob wir dessen Namen hier veröffentlichen dürfen. Es kann demzufolge sein, dass ein Installationsunternehmen nachfolgend nicht erscheint, aber mit uns durchaus einen Installateurvertrag besitzt. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach bei Ihrem Installateur nach.
Gesetzliche Grundlagen für Installateurverträge und -verzeichnis:
Wenn Sie in das Textfeld einen Ort eingeben, werden Ihnen drei umliegende Installateure angezeigt, auch wenn diese nicht im eingegebenen Ort liegen. Für die vollständige Liste aller eingetragenen Installateure, klicken Sie bitte weiter unten auf "Alle Installateure".
Unser Installateurverzeichnis auf der Homepage wird regelmäßig aktualisiert, jedoch kann es trotzdem vorkommen, dass von uns zugelassene Installateure hier nicht aufgeführt sind. Das gilt auch für Installateure, welche nicht auf unserer Website veröffentlicht werden wollen. Sollten wir dennoch ein Unternehmen noch nicht auf unserer Liste berücksichtigt haben, dann kann dieses Unternehmen auch durch die Vorlage einer Legitimation (Ausweis) die Auftragsrealisierung vollziehen.