Als Abwasserbeseitigungspflichtiger sind die Wasserwerke Sonneberg verpflichtet, die in den häuslichen Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlämme zu entsorgen. Dies erfolgt für alle nicht vollbiologischen Anlagen einmal jährlich. Bei vollbiologischen Anlagen wird die Entsorgung nach Bedarf vollzogen. Der Bedarf wird im Rahmen der jährlich durchzuführenden Wartungen ermittelt.
Wenn es Sie interessiert, wann Ihr Grundstück im regelmäßigen Tourenplan der Fäkalschlammentsorgung berücksichtigt wird, geben Sie bitte Ihren nachfolgend Orts- und Straßenname ein.
Die Fäkalschlammentsorgung wird im Auftrag der Wasserwerke Sonneberg durch die Firma REMONDIS realisiert. Für die Abstimmung individueller Entsorgungstermine nutzen Sie bitte die Servicenummer: 036286 134–17 bzw. –20