Die Vorgeschichte der Kläranlage Sonneberg-Heubisch
Zur langfristigen Erhaltung eines natürlichen Gleichgewichtes in unseren Gewässern sind hohe Forderungen an die Reinigungsleistung von Kläranlagen sinnvoll und notwendig. Damit es nicht nur bei der Erkenntnis bleibt, sondern für die Gewässer auch etwas getan wird, haben die Gesetzgeber Gesetze und Verordnungen erlassen. Die übergeordnete Richtlinie ist für uns die EU-Richtlinie 91/271, welche die Mindestablaufwerte vorgibt, die eine Kläranlage mit mindestens 10.000 Einwohnerwerten einzuhalten hat. Diese Richtlinie wurde in Form der Thüringer Kommunalabwasserverordnung vom 10. Oktober 1997 in Landesrecht umgesetzt.
Da die bestehende Kläranlage Sonneberg-Heubisch sowohl verfahrenstechnisch, als auch in ihrer Konzeption nicht darauf ausgelegt war, diese Werte einzuhalten, ergab sich dringender Handlungsbedarf. Ergänzt wurde dies auch durch eine Sanierungsanordnung des Freistaates Thüringen für die Kläranlage Sonneberg-Heubisch vom 16. 08. 1995.
In einem Öffentlich-Rechtlichen Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg vom 24. 09. 2002 wurde dann festgelegt, ab wann der Zweckverband welche Ablaufwerte auf der Kläranlage Sonneberg-Heubisch einzuhalten hat. Auf Grund der Situation des Gewässers „Steinach“ gehen diese Werte nochmals deutlich über die Mindestanforderungen des Gesetzgebers hinaus.
Aber es waren nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, die den Neubau der Kläranlage Sonneberg-Heubisch erforderlich machten, sondern auch die Unzulänglichkeiten der aus DDR-Zeit stammenden alten Kläranlage Sonneberg-Heubisch. So war bereits nach 10 Jahren die Bausubstanz auf Grund der konstruktiven Verhältnisse und der schlechten Betonqualität stark angegriffen. Die Maschinentechnik war ausnahmslos verschlissen und wies zudem ebenfalls viele konstruktive Mängel auf. Auch die eingesetzte Elektrotechnik war weder zeitgemäß, noch entsprach sie den heute gültigen technischen Standards. Die Mindestanforderungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes, aber auch hinsichtlich der Geräusch- und Geruchsentwicklung erfüllte die alte Kläranlage ebenfalls nicht.
Es zwar ursprünglich beabsichtigt, die alte Kläranlage Sonneberg-Heubisch zu sanieren und zu erweitern, doch bereits im Frühstadium der Planung war erkennbar, dass eine Sanierung und Erweiterung deutlich unwirtschaftlicher ist, als der Neubau. So hat sich die Verbandsversammlung des WAZ Sonneberg zum Neubau entschieden. Hierdurch ergab sich zusätzlich ein positiver Nebeneffekt. Die mechanische Vorreinigung der alten Kläranlage Sonneberg-Heubisch konnte zu einem Regenüberlaufbecken umgebaut werden, um die Zulaufmengen zur Kläranlage auf den zulässigen Standardwert drosseln zu können.
Mit der neuen Kläranlage Sonneberg-Heubisch haben der WAZ Sonneberg und sein Eigenbetrieb, die Wasserwerke im Landkreis Sonneberg, jetzt eine betriebsstabile und zuverlässige Kläranlage errichtet, die alle heute geltenden Anforderungen erfüllt und die strengen Vorgaben des Landes an die Ablaufwerte deutlich unterbietet und damit sicher stellt, dass die Abwässer der angeschlossenen Stadt Sonneberg, der Gemeinden Föritz, Neuhaus-Schierschnitz, Judenbach und perspektivisch Mengersgereuth-Hämmern über viele Jahre ordnungsgemäß aufbereitet.
Der Neubau der Kläranlage Sonneberg-Heubisch begann im eigentlichen Sinne im Januar 2000. Der Probebetrieb endete zum 31.12.2004. Die offizielle Einweihung der Kläranlage Sonneberg-Heubisch erfolgte am 07. September 2005.







