Mehrkammer-Absetzgruben
Sie dienen der mechanischen Vorreinigung und müssen je angeschlossener Person ein Nutzvolumen von 500l, mindestens jedoch ein Gesamtvolumen von 2000l haben. Zweikammergruben dürfen nicht größer als 4000l sein, darüber hinaus ist eine dritte Kammer erforderlich.
In Absetzgruben werden lediglich absetzbare Stoffe und Schwimmstoffe aus dem Abwasser abgetrennt. Der abgesetzte Schlamm fault bis zur Beräumung nur zu einem geringen Teil aus. Die Reinigungsleistung ist sehr gering.
Einkammer-Absetzgruben sind nach Feststellung von 70% Füllung des Nutzvolumens, Mehrkammer-Absetzgruben nach Feststellung halber Füllung des Nutzvolumens mit Schlamm zu entleeren. Da hier kein anaerober Prozess abläuft, wird kein Impfschlamm (Restschlamm) benötigt.
